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Kfz-Meisterbetrieb DAVID BAGOLA Graz
 
 
 
 
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Überprüfung nach §57a KFG

 
PKW und Kombifahrzeuge müssen in folgenden Zeitabständen begutachtet werden: 3 Jahre nach der Erstzulassung, dann nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.
 

Toleranzfristen:

 Die Begutachtung hat im Zeitraum von 1 Monat vor der Erstzulassung und max. 4 Monate danach zu erfolgen.
 

Folgende Elemente am Fahrzeug werden überprüft:


Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Karosserie, Reifen, Motor, Bremsen
 

Wir überprüfen folgende KFZ-Kategorien:


PKW, Kombi und Leicht-LKW bis 3,5t
Versehrtenfahrzeuge PKW, Wohnmobile und Wohnwägen,
Anhänger bis 1,7t
Motorräder und Mopeds